Voraussetzungen für die Betreuung durch die BeWo Dellbrück

Unsere Klienten müssen zuvor in einer psychischen Behandlung, in einer Klinik oder in einem Übergangswohnheim gewesen sein.
Voraussetzung für die Betreuung ist ein fachärztliches Gutachten, welches eines der folgenden Krankheitsbilder attestiert:

- Schizophrenie
- Psychosen
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
- Psychosomatische Erkrankungen
- Depressionen
- Doppeldiagnosen "Sucht"